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Organisation und Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ist zuständig für den Landgerichtsbezirk Bückeburg, der neben dem Landgericht die Amtsgerichte

  • Bückeburg
  • Stadthagen
  • Rinteln

umfasst.

Die Staatsanwaltschaft ist in drei Abteilungen unterteilt. Zwei Abteilungen bestehen aus jeweils drei Dezernaten, die dritte Abteilung ist in vier Dezernate untergliedert. Dem Behördenleiter obliegt neben der Verwaltungstätigkeit und der Vertretung der Behörde nach außen auch die Leitung einer Abteilung. An der Spitze der weiteren Abteilungen steht jeweils ein Oberstaatsanwalt. Einer davon ist zugleich der ständige Vertreter des Behördenleiters, der auch einzelne Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Dazu kommt noch ein Erster Staatsanwalt als ständiger Vertreter eines Abteilungsleiters. Zu den Abteilungen gehören vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zwei Oberamtsanwälte und eine Amtsanwältin.

Die Aufgabengebiete umfassen die Verfolgung der allgemeinen Kriminalität, Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie einige besondere Sachgebiete. Dazu gehören u. a.

  • Wirtschaftsstrafsachen,
  • Umweltschutzstrafsachen,
  • Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
  • Betäubungsmittelstrafsachen,
  • Brandstiftung,
  • Verfolgung von Straftaten aus politischen und / oder extremistischen Motiven,
  • Straftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen (Jugendschutzsachen),
  • IuK-Kriminalität (Internetkriminalität)
  • Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland.

Alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen daher mehrere Spezialgebiete bearbeiten. Auch die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte haben neben der Bekämpfung der leichten bis mittleren Kriminalität Sonderaufgaben zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere Verfahren vor dem Hintergrund häuslicher Gewalt.

Für die Strafvollstreckung nach rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens sind drei Rechtspflegerinnen zuständig.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten, und drei Justizhauptwachtmeister unterstützen alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie Rechtspflegerinnen bei ihren Aufgaben. Den Serviceeinheiten obliegt dabei u. a. die Aktenführung, die Fristenkontrolle, die termingerechte Vorlage von Akten und die Erledigung von kleinerem Schreibwerk.
Die Wachtmeister tragen u. a. Verantwortung für Sicherheit und Ordnung im Haus, sie erledigen die ein- und ausgehende Post und führen den Aktentransport durch.
Die Arbeit der Serviceeinheiten und Wachtmeister organisiert und koordiniert die Geschäftsleiterin. Zu ihren Tätigkeiten zählt darüber hinaus die Erledigung von unterschiedlichen Verwaltungsaufgaben, vor allem Frage des (Finanz-) Haushaltes.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben können die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ferner auf die Mitarbeit der Beschäftigten des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD) zurückgreifen. Vorrangig auf den Gebieten der Bewährungshilfe, der Führungsaufsicht und der allgemeinen Gerichtshilfe leistet der AJSD dabei wertvolle Unterstützung.

Für die Belange der Geschädigten von Straftaten setzt sich im besonderen Maße das örtliche Büro der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ein, in dessen Vorstand ein Oberstaatsanwalt mitwirkt.

Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Bückeburg zurzeit 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der Ausbildung befinden sich für die Dauer von jeweils drei Monaten regelmäßig zwei bis vier Referendare.

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